Nachdem jedes Jahr der ein oder andere sich bei der Vorstandschaft über den Ablauf einer Kündigung informiert, hier die Info für alle.
Der Unterpachtvertrag ist ein Jahrespachtvertrag und kann deshalb nur zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bei Altverträgen bis 2020 endet am 3. Werktag im August des laufenden Jahres, bei Neuverträgen endet die Kündigungsfrist bereits am 3. Werktag im Juni des laufenden Jahres. Bei Kündigungswunsch ist innerhalb der genannten Frist, mit der Vorstandschaft ein Kündigungsformular auszufüllen, dass anschließend zur Bearbeitung an den Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V. weitergeleitet wird. Bei verspätet eingegangener Kündigung, entscheidet der Stadtverband im Einzelfall, ob diese noch bearbeitet werden kann oder erst zum Ende des darauf folgenden Jahres möglich ist. Der Stadtverband informiert seine ausgebildeten Wertermittler, welche dann einen Termin mit uns und dem Pächter vereinbaren. Die Wertermittler müssen alle Wertermittlungen im gesamten Raum Nürnbergs terminieren, deshalb kann dies einige Zeit bis zu einer Wertermittlung in Anspruch nehmen. Um so früher eine Kündigung beim Stadtverband eingeht, umso eher ist der Termin zur Wertermittlung. Kündigungen, die der Pächter, ohne Vorstandschaft, direkt an den Stadtverband schickt, werden nicht bearbeitet. Nach Erhalt des Wertermittlungsprotokolls, sucht die Vorstandschaft, mit Hilfe unserer Vormerkliste einen geeigneten Nachpächter. Eine Gartenübergabe hat bis spätestens 30.11. des ablaufenden Jahres zu erfolgen. Über das genaue Übergabedatum einigen sich die Vor- und Nachpächter. Unabhängig davon, wird eine Übergabe erst dann erfolgen, wenn der Vorpächter, die im Wertermittlungsprotokoll festgehaltenen Mängel oder Auflagen erfüllt hat. Im Vorfeld kann die Vorstandschaft darüber Auskunft geben, welche Auflagen zu erwarten sind.
Bitte nehmt dieses Hinweis-Schreiben zu euren Akten, damit ihr bei Bedarf nochmal nachlesen könnt.
Die Vorstandschaft